Dein Festmahl am 9. Dezember 2025Jetzt spenden
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Spenden steuerlich absetzen

Mit deiner Spende wird Steuerzahler-Sein zum Festmahl!

Du möchtest gleichzeitig etwas bewegen und deiner Steuerlast den Appetit verderben? Dann bist du hier genau richtig! Auf dieser Seite erfährst du, wie du mit einer Spende an Dein Festmahl nicht nur hungrige Mägen füllst, sondern auch dein zu versteuerndes Einkommen schlank hältst.

Eine Spende ist mehr als nur eine finanzielle Unterstützung – sie ist gelebte Solidarität. Und wer Gutes tut, soll nicht draufzahlen: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Teil der Spende von der Einkommensteuer abziehen. Nachfolgend erfährst du, wie du Spenden an Dein Festmahl oder andere gemeinnützige Einrichtungen richtig in der Steuererklärung angibst, welche Nachweise du brauchst und was bei Sach‑ und Aufwandsspenden gilt.

Wann sind Spenden absetzbar?

Eine Spende ist eine freiwillige Ausgabe ohne Gegenleistung. Damit sie das Finanzamt anerkennt, muss sie an eine steuerbegünstigte Organisation mit Sitz in Deutschland gehen. Dazu gehören gemeinnützige Vereine wie Dein Festmahl, Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, Stiftungen und auch politische Parteien und Wählervereinigungen.

Spenden zählen in Deutschland zu den Sonderausgaben. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und reduzieren so die Steuerbelastung. Du bist nicht verpflichtet, deine Spenden anzugeben, aber es lohnt sich: Eine niedrigere Steuerlast bedeutet mehr finanziellen Spielraum für dich und mehr Unterstützung für die Hilfsprojekte, die dir am Herzen liegen.

Wie setzt man Spenden von der Steuer ab?

In deiner Einkommensteuererklärung trägst du Spenden in die Anlage „Sonderausgaben“ ein. Ab der Steuererklärung 2019 gilt:

  • Zeile 5: Geld‑ und Sachspenden an gemeinnützige Hilfsorganisationen, Kirchen, Vereine, Gemeinden, Museen und Universitäten.
  • Zeilen 7–8: Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien oder Wählervereinigungen.
  • Zeilen 9–12: Spenden an gemeinnützige Stiftungen.

Du kannst jährlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags deiner Einkünfte als Spende absetzen. Wenn du darüber hinausgehst, wird der überschießende Betrag automatisch in die kommenden Jahre vorgetragen.

Beispielrechnung

Nehmen wir an, dass ihr Dein Festmahl einer monatlichen Spende von 31 € (Gesamtbetrag 372 € im Jahr) bei einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 € unterstützt: Dann senkt sich die Steuerlast um etwa 126 €. Dadurch belaufen sich die tatsächlichen Kosten der Spende – nach Steuervorteil – auf rund 246 €. Die genaue Ersparnis hängt von deinem Einkommen und den individuellen Freibeträgen ab; für eine exakte Berechnung solltest du das zu versteuernde Einkommen ermitteln oder einen Steuerberaterin konsultieren.

Belege: Spendenquittung oder vereinfachter Nachweis

Das Finanzamt verlangt grundsätzlich eine förmliche Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) nach amtlichem Muster, die Art der Spende, Spendensumme und den steuerbegünstigten Zweck ausweist. Viele Organisationen schicken diese Bestätigung automatisch zu Beginn des Folgejahres.

Seit 2018 gilt die Belegvorhaltepflicht: Du musst die Spendenquittung nicht mehr im Original einreichen; es genügt, die Spendensumme in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt kann die Quittung aber nachfordern, daher solltest du sie mindestens bis ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren.

Vereinfachter Nachweis bis 300 €

Für kleinere Spenden bis 300 € (bis 2020 galt noch die 200‑€‑Grenze) reicht ein vereinfachter Nachweis: ein Kontoauszug, ein von der Bank abgestempelter Einzahlungsbeleg oder ein Ausdruck aus dem Online‑Banking. Die Finanzverwaltung NRW bestätigt, dass bei Zuwendungen bis zu 300 € ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg genügt. Auch hier musst du den Beleg nur aufbewahren und nur vorlegen, wenn das Finanzamt danach fragt.

Bei Online‑Spenden oder Spenden via SEPA‑Lastschrift kannst du unabhängig von der Höhe eine Zuwendungsbestätigung anfordern, indem du deine Postanschrift angibst; viele Organisationen versenden die Jahresquittung bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres.

Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden

Nicht nur Geldspenden sind abzugsfähig. Auch Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden können die Steuerlast mindern.

Sachspenden

Wer Sachgüter wie Kleidung, Sportgeräte oder medizinische Hilfsmittel spendet, kann den Marktwert (gemeinen Wert) der Gegenstände absetzen. Der Wert richtet sich nach dem Preis, den ein Käufer für die Ware zahlen würde, inklusive Mehrwertsteuer. Bei Neuware ist das einfach, denn der Rechnungsbetrag ist bekannt. Bei Gebrauchtwaren solltest du den Wert anhand von Kleinanzeigen oder Vergleichspreisen im Internet schätzen und Faktoren wie ursprünglichen Kaufpreis, Qualität, Zustand und Alter berücksichtigen.

Auch für Sachspenden benötigst du eine Zuwendungsbestätigung, in der der genaue Gegenstand, Alter, Zustand, der ursprüngliche Kaufpreis und der ermittelte Wert sowie der Spendendatum genannt werden.

Aufwandsspenden

Wer sich ehrenamtlich engagiert und dabei private Ausgaben hat (z. B. Fahrtkosten, Büromaterial oder Telefon), kann auf eine Erstattung verzichten und den Betrag stattdessen als Aufwandsspende spenden. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht – entweder in der Vereinssatzung oder in einer schriftlichen Vereinbarung – und du diesen Anspruch ausdrücklich zugunsten einer Spende aufgibst.

Vergütungsspenden

Bei der Vergütungsspende spendest du deine Arbeitsvergütung. Du vereinbarst vorab schriftlich mit dem Verein eine angemessene Vergütung und verzichtest anschließend auf die Auszahlung. Stattdessen erhältst du eine Spendenbescheinigung über den entsprechenden Betrag, den du in der Steuererklärung geltend machen kannst.

Extra‑Tipp: Lohnsteuerermäßigung für regelmäßige Spenden

Wer regelmäßig größere Beträge spendet und nicht auf die Steuererstattung im Folgejahr warten möchte, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das Finanzamt trägt dann einen Freibetrag in die monatliche Lohnsteuerbescheinigung ein, sodass die Lohnsteuer jeden Monat niedriger ausfällt. Im Steuerbescheid wird der Freibetrag mit den tatsächlich gezahlten Spenden verrechnet.

Was sonst noch zu beachten ist

  • Grenzen beachten: Spenden können nur in Höhe von maximal 20 % der Einkünfte abgesetzt werden. Beträge darüber hinaus werden vorgetragen.
  • Keine Pflicht zur Angabe: Du musst Spenden nicht angeben, aber es lohnt sich steuerlich.
  • Absetzen nur bei gemeinnützigen Organisationen: Spenden an Privatpersonen oder ohne Nachweis sind nicht absetzbar. Nur Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen, Parteien, Wählervereinigungen oder Stiftungen sind begünstigt.
  • Belege aufbewahren: Ob 300‑€‑Beleg oder Spendenquittung – bewahre Nachweise mindestens bis zu einem Jahr nach dem Steuerbescheid auf.
  • Rechtsberatung: Die obigen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Steuerberatung. Bei komplizierten Sachverhalten hilft eine Steuerberaterin.

Fazit: Mit Herz spenden und gleichzeitig Steuern sparen

Spenden an Dein Festmahl oder andere gemeinnützige Einrichtungen sind eine Win‑Win‑Situation: Du unterstützt wichtige soziale Projekte und kannst deine Steuerlast reduzieren. Bis 300 € genügt der Kontoauszug als Nachweis, bei höheren Beträgen benötigst du eine Spendenquittung. Bis zu 20 % deines Einkommens darfst du absetzen, und der Rest wird ins nächste Jahr übertragen.

Ob Geld‑, Sach‑ oder Aufwandsspende – jede Form der Unterstützung hilft. Und falls du regelmäßig spendest, kannst du dir den Vorteil sogar monatlich über einen Freibetrag sichern.

Willst du wissen, wie du deine Spende an Dein Festmahl steuerlich geltend machen kannst? Unser Team hilft dir gerne weiter. Und jetzt: Spenden macht glücklich – dein Finanzamt sieht das genauso!